Unterbringungsordnung

  1. Das Spa Hotel Imperial (nachstehend nur „Hotel“) garantiert allen Gästen die Erbringung von qualitativ hochwertigen Dienstleistungen, die der jeweiligen Hotelkategorie entsprechen.
  2. Bei der Ankunft im Hotel ist der Gast verpflichtet, an der Hotelrezeption einen gültigen Ausweis als Identitätsnachweis vorzulegen, auf dessen Grundlage er eine Hotelkarte oder ein Kurbuch erhält, auf denen der Name des Hotels, der Name des Gastes, die Zimmernummer, die Aufenthaltsdauer usw. angegeben sind. Wenn der Gast keinen gültigen Ausweis vorlegt, ist das Hotel berechtigt, ihm die Unterbringung zu verweigern. Zusammen mit der Hotelkarte oder dem Kurbuch erhält der Gast die Schlüssel oder die Eintrittskarte für das Zimmer (je nach Anzahl der untergebrachten Personen). In diesem Augenblick kommt der Unterbringungsvertrag im Sinne der Bestimmung § 2326 und des Folgegesetzes Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der gültigen Fassung, zustande, der immer schriftlich vereinbart wird, wobei auch die schriftliche oder elektronische Bestätigung der Reservierungsbestellung oder das Ausfüllen der Registrierungskarte als Schriftform gilt.
  3. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes unterliegt den Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung, insbesondere den DSGVO-Regeln. Mit dem Abschluss eines Beherbergungsvertrages erteilt der Gast dem Hotel seine Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Umfang der zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere zum Zwecke der Erfüllung der Verpflichtungen des Hotels im Bereich der lokalen Steuern oder des Gesetzes über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik. Die detaillierten Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten richten sich nach den Regeln, die auf der Website des Hotels zugänglich sind.
  4. Für die Unterbringung und andere Dienstleistungen des Hotels (Dienstleistungen, die nicht im Unterbringungspreis enthalten sind) ist der Gast verpflichtet, die Hotelpreise gemäß der bestätigten Hotelbestellung oder einem schriftlich vereinbarten Vertrag zu zahlen; wenn der Aufenthalt im Hotel nicht durch eine Bestellung oder einen schriftlichen Vertrag zustande kommt, zahlt der Gast die Preise für Unterkunft und andere Hoteldienstleistungen, die gemäß der aktuellen Hotelpreisliste aufgeführt sind. Die Preise für Unterbringung und andere Hoteldienstleistungen sind für die Gäste an der Hotelrezeption erhältlich. Die Preise für Unterkunft und Hotelleistungen werden vom Gast in bar oder mit einem anderen Zahlungsmittel (Kreditkarte, Sofortüberweisung usw.) bezahlt, sofern mit dem Hotel im Voraus nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Wenn der Aufenthalt nicht vor der Ankunft des Gastes bezahlt wird, ist der Gast verpflichtet, 100 % des Aufenthaltspreises bei seinem Empfang im Hotel zu zahlen, oder das Hotel ist eventuell berechtigt, vom Gast eine Garantie für die Zahlung oder andere damit verbundene Dokumente zu verlangen - Reisebürogutschein, Vorauszahlung oder Anzahlung oder eine Kopie des Zahlungsmittels (Zahlungskarte usw.); der Gast ist verpflichtet, einer solchen Aufforderung des Hotels nachzukommen. Die Preise für Hotelleistungen sind gegen Vorlage der Hotelrechnung oder eines sonstigen Nachweises über deren Inanspruchnahme durch den Gast, spätestens jedoch bei Beendigung des Aufenthaltes des Gastes im Hotel zur Zahlung fällig.
  5. Das Hotel kann unabhängig von der Höhe der erbrachten Dienstleistungen eine laufende Zahlung für Hoteldienstleistungen verlangen, insbesondere wenn der Betrag für Hoteldienstleistungen 10 000 CZK / 420 EUR übersteigt. Bei Nichtzahlung ist das Hotel berechtigt, die Erbringung anderer zusätzlicher Dienstleistungen zu verweigern.
  6. Bei wiederholter Ankunft im Hotel und bei der Erbringung von Dienstleistungen, die im Unterbringungspreis enthalten sind, ist der Gast verpflichtet, seine Hotelkarte oder sein Spa-Buch dem Rezeptionspersonal oder einem anderen zuständigen Hotelmitarbeiter vorzulegen. Bei Nichtvorlage ist das Hotel berechtigt, die Erbringung von Hotelleistungen zu verweigern oder auch den Gast am Betreten des Hotels zu hindern.
  7. In besonderen Fällen (z.B. durch Störung im Zimmer, verspätetes Eintreffen des Gastes im Hotel u.ä.) kann das Hotel dem Gast eine andere als die ursprünglich vereinbarte Unterbringung zur Verfügung stellen, die jedoch nicht wesentlich von der bestätigten Bestellung abweichen darf.
  8. Wenn ein Gast seinen Aufenthalt verlängern möchte und sein Zimmer bereits für einen anderen Gast gebucht ist, kann das Hotel ihm eine andere Zimmerkategorie anbieten. Der Preis des verlängerten Aufenthalts kann vom ursprünglich vereinbarten Aufenthalt abweichen und richtet sich nach dem aktuellen Unterbringungspreis am Tag der Verlängerung des Aufenthalts.
  9. Für Schäden an eingebrachten und zurückgelassenen Gegenständen haftet das Hotel gegenüber dem Gast gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, wobei seine Haftung beschränkt ist. Für den Fall, dass der Gast den Verlust oder Diebstahl eines Gegenstandes entdeckt, ist er verpflichtet, dies unverzüglich der Rezeption oder dem Sicherheitsdienst des Hotels zu melden, der sich mit der Polizei der Tschechischen Republik in Verbindung setzt. Für Schäden an aufgeschobenen Sachen haftet das Hotel nur, wenn die Gegenstände an einem dafür vorgesehenen Ort deponiert oder einem Mitarbeiter des Hotels zur Verwahrung übergeben wurden. Für andere weggelegte oder vergessene Gegenstände von Gästen ist das Hotel nicht verantwortlich oder haftbar. Für Schmuck, Geld und sonstige Wertgegenstände haftet das Hotel nur, wenn diese mit Zustimmung des Hotels im Hotelsafe verwahrt oder zur sicheren Aufbewahrung genommen wurden oder durch Handlungen eines Hotelangestellten beschädigt wurden. Das Hotel ist berechtigt, die Annahme von Geldern, Schmuck oder sonstigen Wertgegenständen zu verweigern, wenn diese gefährlich oder in Wert oder Umfang für das Hotel unverhältnismäßig sind. Das Hotel kann verlangen, dass ihm Gegenstände in einer verschlossenen oder versiegelten Box zur Aufbewahrung übergeben werden; Der Gast ist verpflichtet, einer solchen Aufforderung des Hotels nachzukommen. Über die Übernahme der Sachen zur Aufbewahrung des Hotels erhält der Gast von der Hotelrezeption eine schriftliche Bestätigung und ist verpflichtet, die Bestätigung anzufordern. Werden Wertsachen in einem Zimmersafe aufbewahrt, richtet sich die Haftung nach Abs. 9. der Unterbringungsordnung. Bei Verlust des Schlüssels oder der Eintrittskarte ist der Gast verpflichtet, den Verlust unverzüglich an der Rezeption zu melden, andernfalls trägt das Hotel keine Verantwortung für den Verlust des Schlüssels oder der Eintrittskarte. Das Recht auf Schadenersatz muss innerhalb der gesetzlichen Frist ausgeübt werden.
  10. Die Gäste verfügen in den Zimmern über Schließfächer (Zimmersafes), die zur Aufbewahrung von Wertsachen (Schmuck, Geld und anderer Kostbarkeiten) dienen und sind verpflichtet, diese zu diesem Zweck zu verwenden. Das Hotel haftet nicht für Wertsachen, die der Gast nicht in einem Safe verschlossen hat. Für Gegenstände, die im Zimmersafe aufbewahrt werden, ist das Hotel gemäß den geltenden Gesetzen verantwortlich.
  11. Das Zimmer ist mit allem Komfort entsprechend der Hotelkategorie ausgestattet und der Gast wird daher gebeten, keine Einrichtungsgegenstände im Zimmer zu bewegen und keine wesentlichen Änderungen im Zimmer vorzunehmen.
  12. Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsregeln und dem Evakuierungsplan im Brandfall vertraut zu machen. Diesen Plan findet man in jedem Hotelzimmer an der Zimmertür.
  13. Aus Sicherheitsgründen darf der Gast in den Hotelräumlichkeiten und in den Zimmern keine eigenen Elektrogeräte verwenden, mit Ausnahme von Geräten, die für seine persönliche Hygiene verwendet werden (Rasierer, Haartrockner usw.). Beim Verlassen des Zimmers ist der Gast verpflichtet, die Wasserhähne zuzudrehen, das Licht auszumachen, elektrische Geräte auszuschalten und die Fenster, einschließlich der Balkontüren, zu schließen, wenn sie sich im Zimmer befinden.
  14. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, Kinder unter 12 Jahren ohne Aufsicht eines Erwachsenen im Zimmer und in anderen öffentlichen Bereichen des Hotels, insbesondere im Schwimmbad, zu lassen. Alle Schäden, die durch Kinder im Hotel und in seiner Umgebung verursacht werden, gehen zu Lasten der Personen, die sie während ihres Aufenthalts beaufsichtigen.
  15. Hunde und andere Tiere dürfen nur mit Zustimmung des Hotels und unter der Voraussetzung, dass der Gast seinen einwandfreien Gesundheitszustand nachweist, untergebracht werden. Der Gast trägt die volle Verantwortung für das Verhalten des Tieres im Hotel und seiner Umgebung auf dem Hotelgelände und ist für den Ersatz von Schäden verantwortlich, die durch das Tier im Hotel verursacht werden. Der Zutritt von Tieren zum Balneozentrum, zu den medizinischen Bereichen und zu den gastronomischen Einrichtungen des Hotels ist strengstens untersagt. Der Preis für die Unterbringung des Tieres wird gemäß der gültigen Preisliste des Hotels berechnet.
  16. Der Gast haftet für Schäden, die der Gast am Hoteleigentum verursacht, gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
  17. Der Gast hat sich so zu verhalten, dass eine ungerechtfertigte Verletzung der Freiheit, des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums eines anderen vermieden wird.
  18. In der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr ist der Gast verpflichtet, die Nachtruhe im Hotel einzuhalten.
  19. Der Gast darf Personen, die nicht zur Unterbringung angemeldet sind, resp. keinen Vertrag mit dem Hotel haben, keine Unterbringung (Übernachtung) gestatten.
  20. Am Anreisetag steht dem Gast das Hotelzimmer ab 14.00 Uhr zur Verfügung und bei Abreise ist der Gast verpflichtet, das Zimmer bis spätestens 12.00 Uhr zu räumen. Ausnahmen werden von der Hotelrezeption zugelassen. Ausnahmen müssen bei der Abreise einen Tag im Voraus beantragt werden. Andernfalls ist das Hotel berechtigt und der Gast verpflichtet, bei verspäteter Abreise gemäß Hotelpreisliste (Late-Check-out) einen Zuschlag in Höhe von 50 % des Unterbringungspreises für den nächsten Tag zu zahlen. Wenn die Gebühr nicht in der Preisliste des Hotels angegeben ist, ist der Gast verpflichtet, den Preis für die Unterbringung für den nächsten Tag des Aufenthalts zu zahlen.
  21. Für den Fall, dass der Aufenthalt aus Gründen, die der Gast zu vertreten hat, verkürzt wird, hat der Gast keinen Anspruch auf Rückerstattung des Unterbringungspreises für nicht in Anspruch genommene Tage, es sei denn, das Hotel entscheidet anders oder das Hotel ist berechtigt, die Zahlung für die gesamte vereinbarte Unterbringungszeit zu verlangen. Das Hotel ist berechtigt, den Unterbringungsvertrag vor Ablauf des vereinbarten Zeitraums zu kündigen, insbesondere wenn es trotz Abmahnung des Hotels gegen diese Unterbringungsordnung oder die guten Sitten verstößt. In diesem Fall wird die Unterbringung mit dem Tag der Vertragsbeendigung durch das Hotel gekündigt und das Hotel ist berechtigt, die Zahlung des Unterbringungspreises für nicht in Anspruch genommene Tage zu verlangen.
  22. Es ist verboten, in den Innenbereichen des Hotels, einschließlich des Hotelzimmers und der medizinischen Einrichtungen aller Art zu rauchen (Gesetz Nr. 379/2005 Slg. über Maßnahmen zum Schutz vor Schäden durch Tabakwaren, Alkohol und andere Suchtmittel und zur Änderung der damit verbundenen Gesetze). Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot ist der Gast verpflichtet, für jeden Verstoß gegen das Verbot eine einmalige Gebühr von 2 500 CZK / 100 EUR zu zahlen.
  23. Für die Unterbringung und die erbrachten Dienstleistungen ist der Gast verpflichtet, die Preise gemäß den gültigen Preislisten des Hotels zu zahlen.
  24. In den öffentlichen Bereichen des Hotels ist der Gast verpflichtet, die der Art der Unterbringung angemessene Kleiderordnung zu befolgen, d.h. eine Kleiderordnung mindestens auf dem Smart-Casual-Niveau ist wünschenswert. Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass er vom Hotelpersonal wegen der Unangemessenheit der Kleidung verwarnt werden kann und im Falle eines groben Verstoßes gegen die Kleiderordnung ihm der Zugang zu den öffentlichen Bereichen verweigert oder von diesen verwiesen werden kann.
  25. Die Preise für Unterbringung und einzelne Dienstleistungen sind an der Rezeption oder im jeweiligen Zentrum angegeben.
  26. Wenn der Gast seine Sachen nach Beendigung des Aufenthalts im Zimmer lässt und die Unterbringung nicht bezahlt wird, wird der Unterbringer die Sachen des Gastes aus dem Zimmer bringen und an einem sicheren Ort aufbewahren, um Schäden zu vermeiden (§ 1395-1399 Bürgerliches Gesetzbuch). Nach Begleichung des Schuldbetrags für die Unterbringung übergibt der Unterbringer die eingelagerten Gegenstände an den Gast. Vergessene Gegenstände werden vom Hotel maximal 3 Monate gelagert und dann entsorgt (weggeworfen).
  27. Bei der Abreise aus dem Hotel ist der Gast verpflichtet, alle Zimmerschlüssel oder Karten an der Hotelrezeption zurückzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung des Zimmerschlüssels oder der Zimmerkarte oder einer anderen unsachgemäßen Manipulation ist das Hotel berechtigt, vom Gast die Zahlung von Schadensersatz und einer Gebühr von 100 CZK / 4 EUR für jede verlorene oder zerstörte Eintrittskarte oder jeden Schlüssel zu verlangen. Der Gast ist verpflichtet, den Schaden oder die Gebühr spätestens am Ende des Aufenthalts zu bezahlen.
  28. Die Hotelleitung freut sich über alle Vorschläge der Gäste, um das Niveau der angebotenen Dienstleistungen zu verbessern.
  29. Die Aufsichtsbehörde für den Verbraucherschutz und die Stelle für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten ist: Česká obchodní inspekce (d.h. Die tschechische Handelsinspektion), Štěpánská 15, Praha 2, 12000, E-Mail: adr@coi.cz, www.coi.cz

 

 

Die Unterbringungsordnung tritt am 22.09.2023 in Kraft                                      

                                                                                                                                                                            Robert Jahn 

Hoteldirektor

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